Musik- / Musikverlagsrecht
Wir beraten Musikverlage, Musikschaffende, Lizenzgeber und Lizenznehmer in allen Angelegenheiten aus dem Bereich Musik, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen sowie bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche und unterstützen sie in allen Angelegenheiten gegenüber nationalen und internationalen Verwertungsgesellschaften.
Musikverlage, Komponisten und Textdichter beraten wir in allen musikverlegerischen Angelegenheiten, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von branchenüblichen Verträgen wie z.B. Autorenverträgen, Katalogkaufverträgen, Co-Verlags-, Editions- und Subverlagsverträgen sowie sonstigen Verträgen zu Erwerb, Übertragung und Auswertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musik.
Produzenten, Musiker, ausübende Künstler, Lizenzgeber und Lizenznehmer im Bereich Musik beraten wir bei der Gestaltung und Verhandlung von Bandübernahme, Produzenten-, Management- und Künstlerverträgen, Merchandising-, Vertriebs-, Konzertverträgen und Lizenzverträgen jeder Art zu Erwerb, Übertragung und Auswertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musik.